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PKV: Medizinischer Fortschritt

Dienstag, 12. Oktober 2010

In der privaten Krankenversicherung
am medizinischen Fortschritt teilhaben

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es deutliche Unterschiede, vor allem in Bezug auf die Leistungen, die Versicherte in Anspruch nehmen können.  Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, werden mit immer mehr Leistungseinschränkungen und Zuzahlungen konfrontiert:

Sie müssen nicht nur einmal im Quartal die Praxisgebühr entrichten, sondern auch für viele Medikamente sowie sinnvolle Untersuchungen und Behandlungen selbst aufkommen. Viele dieser Leistungen werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) ohne Probleme übernommen, sodass Patienten hier von einer besseren Betreuung profitieren können.

Dank intensiver medizinischer Forschung ist es heute möglich, Erkrankungen zu heilen, die noch vor einigen Jahren kaum in den Griff zu bekommen waren. Neue Behandlungsmethoden erhöhen die Genesungschancen deutlich und bieten dem Patienten somit eine erheblich bessere Lebensqualität.

Jedoch kann es mitunter Jahre dauern, bis diese Therapien in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden, sofern es überhaupt dazu kommt. Mitglieder der PKV können hingegen deutlich schneller vom medizinischen Fortschritt profitieren und erhalten genau die Medikamente, Untersuchungen und Behandlungen, die sie benötigen, um baldmöglichst wieder gesund zu werden.

Viele schwerwiegende Krankheiten, beispielsweise diverse Arten von Krebs, sind nur lebensbedrohlich, wenn man sie nicht rechtzeitig erkennt. Inzwischen gibt es diverse zuverlässige Maßnahmen zur Früherkennung, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs verringern.

Allerdings gehören nur einige dieser Untersuchungen zum Leistungsangebot der GKV, bei vielen handelt es sich stattdessen um sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, die Kassenpatienten selbst bezahlen müssen. Auch hier sind Versicherte der PKV im Vorteil, da sie die Rechnung über wichtige Vorsorgeleistungen in der Regel problemlos bei ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Schließlich ist es in beiderseitigem Interesse, dass ernsthafte Erkrankungen bereits im Anfangsstadium entdeckt werden, wenn noch gute Aussichten auf eine vollständige Heilung bestehen.