Mit ‘Krankenkasse’ getaggte Artikel

5 Euro Gebühr pro Arztbesuch

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Müssen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse künftig 5 Euro pro Arzbesuch zahlen?

KrankenkasseDerzeit wird in der Gesundheitspolitik diskutiert, ob die Praxisgebühr für Kassenpatienten abgeschafft und stattdessen eine Gebühr von 5 Euro pro Arztbesuch erhoben werden soll.

Nach Aussage von Lars Lindemann (FDP-Gesundheitsexperte) hat die vor einiger Zeit eingeführte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal die Anzahl der Arztbesuche in Deutschland nicht reduzieren können. Im Durchschnitt geht jeder Deutsche Bundesbürger achtzehn Mal pro Jahr zu einem Arzt. Dies führt dazu dass die Gesundheitskosten stark ansteigen.

Aus diesem Grund wird derzeit geprüft, welche alternativen Lösungen in Frage kommen. Im Gespräch ist eine Pauschale von 5 Euro pro Arztbesuch, sowie eine teilweise Übernahme der Behandlungskosten bis zu zehn Prozent (max. 10 Euro).

PKV: Medizinischer Fortschritt

Dienstag, 12. Oktober 2010

In der privaten Krankenversicherung
am medizinischen Fortschritt teilhaben

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es deutliche Unterschiede, vor allem in Bezug auf die Leistungen, die Versicherte in Anspruch nehmen können.  Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, werden mit immer mehr Leistungseinschränkungen und Zuzahlungen konfrontiert:

Sie müssen nicht nur einmal im Quartal die Praxisgebühr entrichten, sondern auch für viele Medikamente sowie sinnvolle Untersuchungen und Behandlungen selbst aufkommen. Viele dieser Leistungen werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) ohne Probleme übernommen, sodass Patienten hier von einer besseren Betreuung profitieren können.

Dank intensiver medizinischer Forschung ist es heute möglich, Erkrankungen zu heilen, die noch vor einigen Jahren kaum in den Griff zu bekommen waren. Neue Behandlungsmethoden erhöhen die Genesungschancen deutlich und bieten dem Patienten somit eine erheblich bessere Lebensqualität.

Jedoch kann es mitunter Jahre dauern, bis diese Therapien in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden, sofern es überhaupt dazu kommt. Mitglieder der PKV können hingegen deutlich schneller vom medizinischen Fortschritt profitieren und erhalten genau die Medikamente, Untersuchungen und Behandlungen, die sie benötigen, um baldmöglichst wieder gesund zu werden.

Viele schwerwiegende Krankheiten, beispielsweise diverse Arten von Krebs, sind nur lebensbedrohlich, wenn man sie nicht rechtzeitig erkennt. Inzwischen gibt es diverse zuverlässige Maßnahmen zur Früherkennung, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs verringern.

Allerdings gehören nur einige dieser Untersuchungen zum Leistungsangebot der GKV, bei vielen handelt es sich stattdessen um sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, die Kassenpatienten selbst bezahlen müssen. Auch hier sind Versicherte der PKV im Vorteil, da sie die Rechnung über wichtige Vorsorgeleistungen in der Regel problemlos bei ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Schließlich ist es in beiderseitigem Interesse, dass ernsthafte Erkrankungen bereits im Anfangsstadium entdeckt werden, wenn noch gute Aussichten auf eine vollständige Heilung bestehen.

Zusatzbeiträge in der GKV

Dienstag, 02. Februar 2010

Ein Gespräch mit Thorulf Müller, Geschäftsführer der KVProfi Office GmbH und Inhaber der KVProfi Consulting Thorulf Müller

Der "KV Profi"

Beratung PKV News: Einige Krankenkassen haben jetzt die Karten auf den Tisch gelegt und Zusatzbeiträge angekündigt. Warum ist dieser Schritt nötig?

Thorulf Müller: Das sind Fehlentwicklungen, weil man die Beiträge künstlich gesenkt hat und damit den Menschen suggerierte, dass Krankheit nichts kostet. Tut sie ja auch nicht, wenn man sie nicht behandelt!

BPKVN: Welche weiteren Fehlentwicklungen gibt es noch?

TM: Die Bevölkerung altert rasant, die geburtenstarken Jahrgänge hatten bereits Bergfest und “genießen” die Zipperlein. Zu hohe Stoffwechselwerte, Rückenschmerzen, Herz- und Kreislaufprobleme und Arthrose – da ist auch der erste Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht mehr weit. Probleme sind die hohe Zahl potentiell Betroffener, das Anspruchsdenken und die reale Chance diese Schicksalsschläge zu überleben.

BPKVN: Welcher Möglichkeiten gibt es, um die Beiträge nachhaltig auf einem für die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erschwinglichem Niveau zu halten?

TM: Die Leistungen der Kassen müssen radikal gekürzt werden. Weg mit Yoga und Nordic Walking, weg mit Bonus- und Wahltarifen, weg mit AU Bescheinigungen auf Kasse, weg mit kostenlosen Reiseimpfungen, weg mit den Bratpfannen zur Kundenwerbung und den Behandlungen von Bagatellen, weg mit der freien Arztwahl, weg mit dem Werbeetat und allem unnötigen Schnickschnack! Kasse ist Kasse und nicht “Gesundheitskasse” oder “Unternehmen Leben” – machen wir aus den Kassen wieder Sozialkassen für bedürftige Menschen!

Weg mit den Bratpfannen!BPKVN: Welche Leistungen könnten privatisiert werden und mit welchem Beitragsniveau bei einer “Kopfprämie” könnte man rechnen?

TM: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, unfallbedingte und berufsbedingte Behandlungskosten und Krankengeld kann man als erstes privatisieren. Damit sind wir auch diese leidigen Berufsgenossenschaften und die daran hängenden Verwaltungskosten los. Hartz IV Ämter zahlen zukünftig kostendeckende Beiträge, Arbeitsämter auch. Klar steigen da die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, aber wir müssen mit diesen ständigen Quersubventionierungen aufhören: man muss sehen, wieviel Geld wohin fließt, weil es dort auch abfließt! So ist die Kopfprämie, die mathematisch noch bei 198 € liegen würde, ganz schnell auf weit unter 150 € abgesenkt. Dann ist es auch möglich Beiträge zu subventionieren – für alle, die sie nicht selbst aufbringen können.

BPKVN: Ist denn die Kopfprämie nicht unsozial und unsolidarisch?

TM: Im Gegenteil, die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze ist unsozial, weil die Gutverdiener relativ weniger zahlen. Die beitragsfreie Familienversicherung ist unsolidarisch, weil sich Kleinverdiener doch gar nicht erlauben können, dass Mutter zuhause bleibt. Und die direkte Steuersubvention ist beides, weil dadurch auch die Beiträge der Gutverdiener sinken.